Verlobung

Wie wirkt sich unsere Verlobung aus?

Während es in der Schweiz keine eidgenössische Regelung zur Verlobung gibt, kann Frau sich hingegen in Deutschland seit dem 01.01.2005 „rechtswirksam“ verloben.

Eine Verlobung stellt ein „Lebenspartnerschaftsversprechen“ dar und entspricht den Regelungen des Eherechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Ab diesem Zeitpunkt habt ihr eine vom Gesetzgeber her geschützte und geregelte Lebensgemeinschaft, die euch bestimmte Rechte gewährt.

Aus juristischer Sicht, besteht mit dem Lebenspartnerschaftsversprechen zwischen euch nun ein Vertrag, dem keine Formerfordernisse zugrunde liegen. Dennoch kann nicht auf die Einhaltung des Lebenspartnerschaftsversprechens geklagt werden.

Während in Österreich das Verlöbnis lediglich zwischen den künftigen Ehepartnern im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt ist, ist eine Verlobung im rechtlichen Sinn zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren nicht vorgesehen.

Bedenkt man, dass das „Ehegelöbnis“ im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch seit dem Jahr 1811 unverändert existiert und in dieser Form praktisch nicht mehr zeitgemäss ist, so kommt zumindestens dieser Teil des Partnerschaftsgesetzes der modernen Zeit näher als das Eherecht.

Dennoch sieht das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz ein gegenseitiges Versprechen zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft vor, das jedoch nicht eingeklagt werden kann.

Anders als in Deutschland, wo man bereits mit Verlobung als Angehöriger gilt, ist man in Österreich auch nach der Eintragung der Partnerschaft nicht mit den Verwandten des Ehepartners verschwägert.

Hinweis:
Die vorangegangenen Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Information, die keine Rechtsberatung ersetzen kann. Die in den Texten erwähnten Namen sind rein zufällig ausgewählt!