Heiraten im Ausland
Wir heiraten im Ausland
Immer mehr Paare entscheiden sich dazu, nicht nur ihre Flitterwochen im Ausland zu verbringen, sondern auch gleich ihrer Heirat dort zu vollziehen. Frei nach dem Motto: „Andere Länder, andere Sitten“.
Ob es nun die Abenteuerlust ist, Romantik oder einfach nur die Absicht anders heiraten zu wollen, sind einige von vielen Gründen, warum es Paare an ihrem großen Tag ins Ausland zieht.
Doch nicht nur in Deutschland gibt es unterschiedliche Regelungen für die Eintragung der Lebenspartnerschaft, sondern auch in den Ländern dieser Welt – sofern es dort überhaupt möglich ist, sich offiziell als homosexuell outen zu können.
In den Ländern, in denen ihr „heiraten“ dürft, wird euch meist nur ein Treuegelöbnis abgenommen und eine Art Zertifikat für eure Hochzeit ausgestellt. Ein solches Zertifikat würdet ihr beispielsweise in Nevada/USA bekommen, was jedoch nicht in Deutschland anerkannt ist. Das heißt, ihr müsstet dann „noch einmal“ in Deutschland offiziell heiraten.
Hingegen könnt ihr beipsielsweise in Kapstadt/Südafrika mit Beantragung eines sogenannten „Full Marriage Certificate“ und einer „Apostille“ (Beglaubigung und Echtheitsbestätigung durch das örtliche Gericht) eure Eheschließung auch in Deutschland anerkennen lassen.
Da die Beantragung der Unterlagen sehr zeitaufwendig und mit unter sehr kostspielig sein kann, haben sich bereits viele Reiseveranstalter mit örtlichen Wedding-Plannern zusammengetan und sich darauf spezialisiert, euch das behördliche Prozedere abzunehmen.
Wichtig:
Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft auch dessen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt. Habt ihr beispielsweise in Dänemark geheiraten, seit ihr auch zunächst nur nach dänischem Recht als Eheleute anerkannt. Eure im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft hat also keine Auswirkungen in Deutschland. Daher muss in Deutschland noch einmal geheiratet werden.
Auch in der Schweiz ist es so, dass die im Ausland geschlossene Partnerschaft zunächst nur dort wirksam sind und das für die Partnerschaft das Recht des jeweiligen Landes maßgeblich ist.
Für gleichgeschlechtliche Paare, die im Ausland ihre Partnerschaft begründet haben, gilt das österreichische Partnerschaftsgesetz, wenn sie in Österreich leben. Hingegen ist es bei der Ehe umgekehrt. Dann würden die Bestimmungen des Landes gelten, dessen Staatsbürgerschaft sie haben.

