Güterstand
Güterstand in der Lebenspartnerschaft
Wenn ihr in Deutschland eure Lebenspartnerschaft eintragen lasst, solltet ihr vorab noch über eine wichtige Sache sprechen: Wie soll es sich zukünftig mit euren Finanzen und eurem Vermögen in eurer Lebenspartnerschaft verhalten? Kurz um: Welchen Güterstand wollt ihr eingehen?
Denn anders als in der Schweiz, treten ihr mit Begründung eurer Lebenspartnerschaft automatisch in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde.
Zudem haben binationale Paaren in Deutschland die Wahl zu entscheiden, welches Heimatrecht für ihr Güterrecht gelten soll.
Hingegen ist es in der Schweiz so, dass ihr mit Begründung eurer Partnerschaft zunächst den Güterstand der Gütertrennung beibehaltet. D.h., auch nach der Verpartnerung bleibt jeder Eigentümer seines Vermögens und seiner Schulden, so dass bei einer eventuellen Trennung keine Aufteilung der Vermögensverhältnisse erforderlich wird.
In Österreich gibt es für die Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse keine gesetzliche Regelung, sondern wird nach Billigkeit vorgenommen. Daher solltet ihr für den Trennungsfall eine Vermögensaufstellung machen, um später eine Basis für den finanziellen Ausgleich zu haben.
Hinweis:
Die vorangegangenen Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Information, die keine Rechtsberatung ersetzen kann. Die in den Texten erwähnten Namen sind rein zufällig ausgewählt!

